Diese Anwendung ist nicht Teil der LEG-Websites oder des LEG-Intranets.

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Compliance-Verstöße einfach online melden

Die LEG legt großen Wert auf eine Unternehmenskultur, die von Fairness und gegenseitigem Vertrauen geprägt ist. Compliance, d.h. die Beachtung gesetzlicher und unternehmensinterner Regeln, ist fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur und Basis des Vertrauens, das uns Kunden, Mitarbeiter, Investoren und Geschäftspartner täglich entgegenbringen. Compliance verringert Haftungsrisiken und ist Voraussetzung für langfristiges und nachhaltiges Wachstum und das Ansehen unseres Unternehmens.

Die LEG hat ein großes Interesse daran, von Compliance-Verstößen Kenntnis zu erlangen, um Schaden von den Betroffenen abzuwenden. Sie ist dabei auf Ihre Mithilfe angewiesen. Für die Meldung von Compliance-Verstößen hat die LEG zu diesem Zweck ein gesichertes Hinweisgeberportal (BKMS® System) etabliert, das gedacht ist für Hinweise zu Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben oder unternehmensinterne Regeln bei der LEG sowie vermutete oder tatsächliche Verstöße gegen menschenrechtsbezogene oder umweltrechtsbezogene Gesetze und Sorgfaltspflichten bei der LEG, bei ihren Geschäftspartnern oder in deren Lieferkette.

Über das Hinweisgebersystem können Hinweise rund um die Uhr abgegeben werden. Der Hinweisgeber kann dabei auf Wunsch anonym bleiben. Er kann aber auch seinen Namen nennen und dadurch die Sachverhaltsaufklärung erleichtern.

Das Hinweisgeberportal ist nicht für Notrufe gedacht. Bei einer unmittelbaren Gefahr für Personen nutzen Sie bitte die allgemeinen Notrufe.

Für Mitarbeiter stehen darüber hinaus die bereits bestehenden Meldewege an den Vorgesetzen bzw. den Compliance-Beauftragten selbstverständlich weiterhin zur Verfügung. Der Compliance-Beauftragte ist auch Ihr Ansprechpartner bei allgemeinen Fragen zu Compliance im Unternehmen und zur Einhaltung der unternehmensinternen Regeln.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Mithilfe!


Sie haben Fragen oder Anregungen zu Ihrem Mietverhältnis oder Ihrer Abrechnung? Solche Meldungen können leider nicht über unser Hinweisgeberportal bearbeitet werden.

Kontaktieren Sie bitte den Mieterservice der LEG unter: https://www.leg-wohnen.de/mieterservice

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Verfahrensordnung zum Compliance-Hinweisgebersystem und zum Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz