Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung gilt für: https://www.bkms-system.com/ffg
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webanwendung wurde im Auftrag von EQS Group GmbH WACA zertifiziert und mit dem WACA Zertifikat der Version WCAG 2.1 – AA in Silber am 30.11.2022 ausgezeichnet. Die Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ wird demnach in sehr hohem Maße erfüllt. Der gesamte Inhalt sowie die Funktionalitäten sind für alle Benutzer*innen zugänglich. Auch optional verwendete erweiterte Funktionsumfänge sind grundsätzlich zugänglich, für einige Nutzer*innen möglicherweise aber nicht ideal zu bedienen. Diese Funktionsumfänge werden weiter einer kontinuierlichen Prüfung unterzogen und durch EQS Group verbessert.
Folgend werden die Punkte, die einer „Gold-Zertifizierung“ (WCAG 2.1 – AA in Gold) entgegenstanden, zusammengefasst:
Seite 1 “Einführung”
- Das Zitat wird als div-Element ausgegeben, was keinem üblichen Zitatbereich entspricht. Es sollte die Zugänglichkeit aber nicht einschränken.
- Beim Zitat hat das Personenbild keinen beschreibenden Alternativtext hinterlegt. Dies sollte die Zugänglichkeit aber nicht wesentlich einschränken, da es sich um vernachlässigbare Informationen zur Personenangabe im Zitattext handeln würde.
- Die Vorauswahl für Land und Sprache ist nicht optimal, schränkt die Zugänglichkeit aber nicht ein.
- Die Nennung des Kundennamens im Seitentitel wäre gemäß der Beurteilung optimaler.
- Je nach Länderauswahl wird der Sprachparameter im HTML lang-Attribut angepasst (z.B. de-AG, de-AF), was als nicht optimal eingestuft wurde. Auf einer deutschen Seite sollte der Sprachparameter idealerweise de-DE bleiben. In der Prüfung sind jedoch keine realen Auswirkungen aufgefallen.
Seite 2 “Sicherheitsseite“
Ohne Beanstandung.
Seite 3 „Schwerpunktseite”
Ohne Beanstandung.
Seite 4 „Meldeseite”
Ohne Beanstandung.
Seite 5 „Postkasten erstellen”
Ohne Beanstandung.
Seite 6 „Druckansicht”
Ohne Beanstandung.
Seite 7 „Keinen Postkasten erstellen”
Ohne Beanstandung.
Seite 8 „Postkasten Übersicht”
Ohne Beanstandung.
Seite 9 „Ansicht Kommunikationsschritt” (Postkastenbereich)
Ohne Beanstandung.
Seite 10 „Ergänzung senden” (Postkastenbereich)
Beim Senden einer Ergänzung nach Meldungsabgabe ist erneut ein Textfeld auszufüllen, welches durch ein Pflichtfeldstern markiert wird. Dadurch ist das Absenden ohne Feldinhalt nicht möglich. Hier wurde die Zuordnung der Fehlermeldung als nicht ideal eingestuft, durch die Pflichtfeldsterne sind die Attribute “required” und “aria” jedoch weitgehend ausreichend.
Modal-Pop-Up „Druckansicht”
- Das Fenster schließt sich automatisch nach 4 Minuten. Die Restzeit wird jederzeit angezeigt und kann mit einem Button wieder zurück auf 4 Minuten gesetzt werden. Der Zurücksetzen-Button für den Timer wurde zum Zeitpunkt der Zertifizierung jedoch vom NVDA-Screenreader im Firefox-Webbrowser nicht vorgelesen und konnte somit nicht bedient werden. Allerdings konnte das Fenster jederzeit erneut geöffnet werden. Deshalb sollte die Zugänglichkeit nicht wesentlich eingeschränkt sein.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29. September 2020 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 15. März 2024 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Sofern Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen – so wenden Sie sich bitten per E-Mail an:
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG): anregungen@ffg.at
Wir werden uns sodann intern mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen und die notwendigen Schritte veranlassen.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle: https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren: https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle