Bartels-Langness Handelsgesellschaft mbH & Co. KG

Wir hören zu und handeln!

Wir haben ein Hinweisgebersystem implementiert, da es Mitarbeiter*innen, Kund*innen, Geschäftspartnern sowie sonstigen Dritten ermöglicht, jederzeit und wenn gewünscht anonym ein schädliches Fehlverhalten oder einen entsprechenden Verdacht zu melden. Beispiele können sowohl Korruptionsstraftaten, Wettbewerbs- und Kartelldelikte, Datenschutzverstöße, Vergehen im Rechnungs- und Finanzwesen wie auch schwere Fälle von Diskriminierung oder Mobbing sein. Wir möchten jeden Einzelnen ausdrücklich dazu ermutigen, uns im Verdachtsfall auf Gesetzesverstöße und Fehlverhalten hinzuweisen.

Wir versichern Ihnen, dass jede Meldung gewissenhaft geprüft und streng vertraulich behandelt wird. Bei der Nachverfolgung von Hinweisen achten wir sorgsam darauf, die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person(en) nicht zu verletzen.

Bei diesem Hinweisgeberportal handelt es sich um das internetbasierte Hinweisgeberportal der EQS Group GmbH (BKMS® System). Eine Darstellung der Funktionsweise des BKMS® Systems finden Sie unter: https://www.eqs.bkms-system.com.

Warum soll ich eine Meldung abgeben?
Welche Meldungen helfen Bartels-Langness?
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Wie bekomme ich eine Rückmeldung und bleibe dennoch anonym?