Datenschutzrichtlinie
Wir nehmen den Datenschutz und die Geheimhaltung sehr ernst und halten die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sowie die geltenden einzelstaatlichen Datenschutzvorschriften ein. Bitte lesen Sie diesen Datenschutzhinweis sorgfältig vor der Abgabe einer Meldung.
Zweck des Hinweisgebersystems und Rechtsgrundlage
Das Hinweisgebersystem (BKMS® System) dient der sicheren Übermittlung, Erfassung und Bearbeitung von Meldungen zu Verstößen gegen die Compliance-Regeln von Bain & Company. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im BKMS® System wird auf die rechtmäßigen Interessen unseres Unternehmens zur Erkennung und Verhinderung von Fehlverhalten und damit zur Abwendung eines Schadens von Bain & Company, deren Mitarbeitern und Kunden gestützt. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe (f) EU-DSGVO bildet die Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung.
Zuständige Behörde
Verantwortlicher für den Datenschutz im Hinweisgebersystem sind
- Bain & Company sowie
- deren Tochtergesellschaften
mit gegenseitiger autonomer Verantwortung (nachstehend auch: „Bain & Company“). Das Hinweisgebersystem wird von einem spezialisierten Unternehmen, EQS Group GmbH, Bayreuther Str. 35, 10789 Berlin, Deutschland im Auftrag von Bain & Company betrieben.
Im Hinweisgebersystem eingegebene personenbezogene Daten und Informationen werden in einer von EQS Group GmbH in einem Hochsicherheitsrechenzentrum betriebenen Datenbank gespeichert. Lediglich Bain & Company hat Zugang zu den Daten. Weder EQS Group GmbH noch sonstige Dritte können auf die Daten zugreifen. Dies wird in einem zertifizierten Verfahren durch weitreichende technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet.
Alle Daten werden verschlüsselt und mit einem mehrstufigen Passwortschutz versehen gespeichert, sodass der Zugriff auf einen äußerst kleinen Kreis ausdrücklich befugter Personen bei Bain & Company begrenzt ist.
Bain & Company hat einen Datenschutzbeauftragten ernannt. Fragen zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre können an Harry Karaolou, Harry.Karaolou@Bain.com, gerichtet werden.
Art der erfassten personenbezogenen Daten
Die Nutzung des Hinweisgebersystems erfolgt auf freiwilliger Basis. Sofern Sie eine Meldung über das Hinweisgebersystem abgeben, erfassen wir die folgenden personenbezogene Daten und Angaben:
- Ihren Namen, sofern Sie Ihre Identität angeben,
- ob Sie bei Bain & Company beschäftigt sind sowie
- die Namen und weitere personenbezogene Daten von Personen, die Sie in Ihrer Meldung nennen.
Vertrauliche Bearbeitung von Meldungen
Eingehende Meldungen werden stets vertraulich bearbeitet und nur an einen ausgewählten Kreis ausdrücklich befugter und speziell geschulter Personen weitergeleitet, nämlich die verantwortlichen Functional Heads der maßgeblichen Abteilungen von Bain & Company. Diese werden die Angelegenheit bewerten und alle weiteren, im konkreten Fall erforderlichen Untersuchungen vornehmen.
Im Rahmen der Bearbeitung einer Meldung bzw. einer speziellen Untersuchung kann es notwendig sein, Meldungen gegenüber weiteren Mitarbeitern von Bain & Company oder Mitarbeitern anderer Konzerngesellschaften offenzulegen, z. B. wenn die Meldungen sich auf Vorfälle in Tochtergesellschaften beziehen. Letztere haben ihren Sitz gegebenenfalls in Ländern außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes mit unterschiedlichen Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Bei der Weitergabe von Meldungen gewährleisten wir stets die Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften.
Alle Personen, die Zugriff auf die Daten erhalten, werden zur Geheimhaltung verpflichtet.
Information der beschuldigten Person
Grundsätzlich sind wir gesetzlich verpflichtet, beschuldigte Personen darüber zu informieren, dass wir eine Meldung über sie erhalten haben, soweit dies nicht weitere Untersuchungen im Rahmen der Meldung gefährdet. Soweit rechtlich möglich, wird Ihre Identität als Hinweisgeber dabei nicht offenbart.
Rechte betroffener Personen
Nach dem europäischen Datenschutzrecht haben Sie und die in Ihrer Meldung genannten Personen das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, das Recht auf Beschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen. Sofern das Widerspruchsrecht geltend gemacht wird, prüfen wir unverzüglich, in welchem Umfang die gespeicherten Daten dennoch für die Bearbeitung einer Meldung erforderlich sind. Daten, die nicht länger erforderlich sind, werden unverzüglich gelöscht. Darüber hinaus sind Sie berechtigt, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen.
Aufbewahrungsfrist für personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten werden solange aufbewahrt, wie dies zur Klärung der Situation und zur Durchführung einer Bewertung der Meldung erforderlich ist, ein rechtmäßiges Interesse des Unternehmens besteht oder dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Daten werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen nach Abschluss der Meldungsbearbeitung gelöscht.
Nutzung des Meldeportals
Die Kommunikation zwischen Ihrem Computer und dem Hinweisgebersystem erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung (SSL). Ihre IP-Adresse wird während Ihrer Nutzung des Hinweisgebersystems nicht gespeichert. Um die Verbindung zwischen Ihrem Computer und dem BKMS® System aufrechtzuerhalten, wird ein Cookie auf Ihrem Computer gespeichert, welches lediglich die Session-ID enthält (ein sogenanntes Null-Cookie). Dieses Cookie ist nur bis zum Ende Ihrer Session gültig und verfällt, wenn Sie Ihren Browser schließen.
Es ist möglich, innerhalb des Hinweisgebersystems einen Postkasten einzurichten, der mit einem individuell gewählten Pseudonym/Benutzernamen und einem Passwort gesichert ist. Dies erlaubt es Ihnen, Meldungen an den zuständigen Mitarbeiter bei Bain & Company entweder unter Angabe Ihres Namens oder anonym in sicherer Weise abzuschicken. Dieses System speichert ausschließlich Daten innerhalb des Hinweisgebersystems, wodurch es besonders sicher ist. Es stellt keine Form üblicher E-Mail-Kommunikation dar.
Hinweis zur Übermittlung von Anhängen
Mit der Abgabe einer Meldung bzw. einer Ergänzung können Sie gleichzeitig Anhänge an den zuständigen Mitarbeiter bei Bain & Company übermitteln. Sofern Sie eine anonyme Meldung abgeben wollen, beachten Sie bitte den folgenden Sicherheitshinweis: Dateien können versteckte personenbezogene Daten enthalten, die Ihre Anonymität gefährden können. Löschen Sie diese Daten vor dem Abschicken. Sofern Sie solche Daten nicht löschen können oder nicht genau wissen, wie dies vorzunehmen ist, kopieren Sie den Text Ihres Anhangs in den Meldungstext oder senden Sie das ausgedruckte Dokument anonym an die in der Fußzeile angegebene Anschrift unter Angabe der Referenznummer, die Sie zum Abschluss des Meldeverfahrens erhalten.
Datum: 7. Januar 2020