Datenschutzerklärung und allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung für den Online-Dienst: Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht mitteilen (Whistleblower-System)
Sie befinden sich hier in einem Online-Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg, der bundesweit zur Verfügung steht. Sie können in diesem Dienst Hinweise über Verstöße gegen die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz abgeben. Der Online-Dienst ist so gestaltet, dass Sie dabei vollständig anonym bleiben können. Sie können allerdings auch Ihren Namen angeben. Außerdem können Sie ein anonymes Postfach im Hinweisgebersystem einrichten, worüber die zuständige Behörde mit Ihnen in Kontakt treten könnte, ohne dass Ihre Identität offenbart wird.
Wenn Sie einen Hinweis über unseren Online-Dienst abgeben, können Sie bundesweit alle (zuständigen) Aufsichtsbehörden erreichen, die sich unserem Online-Dienst angeschlossen haben.
Falls Sie den Dienst nicht anonym nutzen wollen, können Sie uns Ihren Vor- und Nachnamen mitteilen. Wir schützen Ihre personenbezogenen Daten.
Daten sind personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person (einem Menschen) zugeordnet werden können. Wenn Verwaltungsbehörden personenbezogene Daten verarbeiten, bedeutet das, dass sie diese Daten z.B. erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen. Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nur für den Zweck verarbeitet, für den sie erhoben wurden. Eine zweckändernde Verarbeitung erfolgt nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.
Der Online-Dienst erfasst Ihren Hinweis und ggf. Ihre Daten, und speichert diese im Hinweisgebersystem. Der Online-Dienst ermittelt die zuständige Aufsichtsbehörde und sendet dieser eine Meldung, dass ein Hinweis eingereicht wurde. Die zuständige Aufsichtsbehörde kann den Hinweis im Hinweisgebersystem einsehen und den gemeldeten Verstoß überprüfen. Der Online-Dienst ist beendet, sobald die Daten an das Hinweisgebersystem übergeben wurden.
Für die Überprüfung des Verstoßes bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gelten deren Datenschutzbestimmungen.
Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir in diesem Online-Dienst verarbeiten und was wir mit diesen Daten machen, wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre Identität zu offenbaren. In Bezug auf den Online-Dienst informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich deswegen wenden können.
Inhaltsverzeichnis
A. Online-Dienst: Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht mitteilen (Whistleblower-System)
- Wer sind wir?
- Wer sind Ihre Ansprechpersonen?
- Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
- Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
- Wie verarbeiten wir diese Daten?
- Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
- Wie lange speichern wir Ihre Daten?
- Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
B. Weiterverarbeitung durch Aufsichtsbehörden
- Wer sind Ihre Ansprechpartner?
- Zu welchem Zweck werden personenbezogene Daten verarbeitet?
- Auf welcher Rechtsgrundlage werden die personenbezogenen Daten verarbeitet?
- Wie werden diese Daten verarbeitet?
- Unter welchen Voraussetzungen darf eine Weitergabe an Dritte erfolgen?
- Wie lange werden die Daten gespeichert?
- Welche Rechte stehen der/dem Betroffenen zu?
A. Online-Dienst: Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht mitteilen (Whistleblower-System)
1. Wer sind wir?
Wir sind die Behörde für Wirtschaft und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg. Wir betreiben den Online-Dienst als Auftragsverarbeiter.
Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass die Aufsichtsbehörden nach § 50 Geldwäschegesetz ein System zur Annahme von Hinweisen zu etwaigen Verstößen einrichten. Das System ist so gestaltet, dass es die (anonymen) Hinweise entgegennimmt und mit der Übermittlung des Hinweises an das System die zuständige Aufsichtsbehörde ermittelt. Die Aufsichtsbehörde erhält dann eine Mitteilung, dass ein Hinweis eingegangen ist und kann diesen im Hinweisgebersystem aufrufen.
Die folgenden Aufsichtsbehörden haben die Behörde für Wirtschaft und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) beauftragt, das Hinweisgebersystem zu betreiben.
Auftragsverarbeiter
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Hinweisgebersystem - persönlich
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
E-Mail: poststelle@bwi.hamburg.de
datenschutz@bwi.hamburg.de
Wir verarbeiten Ihre Daten auf der Grundlage von § 25 des Gesetzes über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien und von Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO in Verbindung mit §§ 1, 2 Abs. 3 Online-Zugangsgesetz, § 4 Hamburgisches Datenschutzgesetz sowie § 53 Abs. 1 Geldwäschegesetz.
Aufsichtsbehörde für die Tätigkeiten der Güterhändler, Kunstvermittler, Kunstlagerhalter, Immobilienmakler, Versicherungsvermittler, Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder, Finanzunternehmen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de
verschlüsselte E-Mail: poststelle.krypto@mwae.brandenburg.de
Aufsichtsbehörden für die Tätigkeiten der Notare
Landgericht Cottbus
Gerichtsstraße 3/4
03046 Cottbus
E-Mail: verwaltung@lgcb.brandenburg.de
Landgericht Frankfurt (Oder)
Müllroser Chaussee 55
15236 Frankfurt (Oder)
E-Mail: verwaltung@lgff.brandenburg.de
Landgericht Neuruppin
Feldmannstraße 1
16816 Neuruppin
E-Mail: verwaltung@lgnp.brandenburg.de
Landgericht Potsdam
Jägerallee 10-12
14469 Potsdam
E-Mail: verwaltung@lgp.brandenburg.de
Aufsichtsbehörde über Tätigkeiten der Rechtsbeistände, die nicht Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, und registrierte Personen nach § 10 des Rechtsdienstleistungsgesetzes, soweit sie Tätigkeiten nach § 2 Nr. 10 a bis d GwG erbringen, ausgenommen die Erbringung von Inkassoleistungen im Sinne des § 2 Abs. 2 S. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz.
Brandenburgisches Oberlandesgericht
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel
E-Mail: Verwaltung@olg.brandenburg.de
Aufsichtsbehörde über Tätigkeiten der Rentenberater
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Försterweg 2-6
14482 Potsdam
E-Mail: verwaltung@lsg.brandenburg.de
Unterauftragsverarbeiter:
Für den Betrieb des Hinweisgebersystems nutzen wir - die Behörde für Wirtschaft und Innovation - einen weiteren Dienstleister, die Dataport AöR, Altenholz. Diese ist für uns als Unterauftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DS-GVO tätig und lässt das Hinweisgebersystem in einer Datenbank in einem deutschen Hochsicherheitsrechenzentrum betreiben und die Daten dort speichern. Die Dataport AöR und andere Dritte haben keinen Zugang zu den Daten. Dies wird in dem zertifizierten Verfahren durch umfassende technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet.
Alle Daten sind verschlüsselt und mehrstufig passwortgeschützt gespeichert und unterliegen einem Berechtigungskonzept, so dass der Zugang auf einen sehr engen Empfängerkreis ausdrücklich autorisierter Personen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschränkt ist.
2. Wer sind Ihre Ansprechpersonen?
Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten, die sich auf den Online-Dienst beziehen, können Sie an die folgende Adresse richten:
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Hinweisgebersystem - persönlich
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
Tel. 040 115 (HamburgService)
E-Mail: poststelle@bwi.hamburg.de
Der/die behördliche Datenschutzbeauftragte der Behörde für Wirtschaft und Innovation ist unter datenschutz@bwi.hamburg.de erreichbar.
Für die Überprüfung eines Verstoßes bei der zuständigen Aufsichtsbehörde wenden Sie sich bitte an die unter B. 1. aufgeführten Aufsichtsbehörden.
3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Wir sind verantwortlich für die Verarbeitung der Daten im Online-Dienst. Der Zweck des Online-Dienstes ist es, Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz entgegenzunehmen, die zuständige Aufsichtsbehörde zu ermitteln und diese über den Eingang eines Hinweises zu informieren.
4. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
Im Onlinedienst werden keine nutzerbezogenen Daten verarbeitet, Hinweise können anonym eingereicht werden. Sie können Ihren Vor- und Nachnamen freiwillig nennen.
5. Wie verarbeiten wir diese Daten?
In dem Online-Dienst werden Ihre personenbezogenen Daten nur erhoben, wenn Sie dies möchten und diese angeben. Wenn Sie sich dazu entscheiden, ein anonymes Postfach einzurichten, dann verbleibt Ihr Hinweis für die Dauer von 100 Tagen in diesem.
Es verbleiben keine pseudonymisierten Metadaten, um den Hinweis technisch nachvollziehen zu können.
6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
Die Daten werden nicht weitergeleitet. Die Daten verbleiben im Hinweisgebersystem. Die zuständige Aufsichtsbehörde bekommt eine Meldung, dass ein Hinweis für sie eingereicht wurde, der dann im Hinweisgebersystem bearbeitet werden kann.
7. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Wenn Sie sich ein Postfach einrichten, verbleibt Ihr Hinweis für 100 Tage dort. Danach kann er nur noch von der zuständigen Aufsichtsbehörde eingesehen werden.
Wenn Sie Ihren Hinweis nicht absenden, erlöschen Ihre Daten mit Verlassen des Online-Dienstes. Sie werden nicht gespeichert.
8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung, die wir hier erklären. Bitte beachten Sie, dass manche Rechte aufgrund der Struktur der Datenverarbeitung im Online-Dienst tatsächlich keinen Anwendungsfall haben.
Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten verlangen, die wir verarbeiten. Bitte beschreiben Sie in Ihrem Auskunftsantrag Ihr Anliegen möglichst genau, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass wir nur Angaben über die Vorgänge im Online-Dienst machen können.
Recht auf Berichtigung
Wenn Ihre Angaben nicht (mehr) zutreffend sind, können Sie eine Berichtigung verlangen. Wenn Ihre Daten unvollständig sind, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
Recht auf Löschung
Wenn Sie Ihre Daten zwischengespeichert haben, können Sie Ihre Daten jederzeit selbst löschen. Klicken Sie hierzu auf „Antrag oder Basisinformationen Löschen“ in der Übersichtsseite. Sie können aber auch die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen.
Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen. Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch nur zukünftige Verarbeitungen verhindert.
Recht auf Beschwerde
Wenn Sie glauben, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen:
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ludwig-Erhard-Straße 22, 20459 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 54 - 40 40
E-Fax: (040) 4 279 – 11811
E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de
Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten
Wir werden Ihnen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Wenn wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.
Wenn es Gründe gibt, wonach wir Ihr Anliegen nicht erfüllen können, teilen wir Ihnen dies mit. Sie erhalten in jedem Fall eine Nachricht von uns.
B: Weiterverarbeitung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg, die Landgerichte Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin, Potsdam, das Brandenburgische Oberlandesgericht und das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg sind für die Aufsicht im Bereich der Prävention der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung zuständig. In diesem Zusammenhang werden Whistleblower-Meldungen entgegengenommen, Prüfungen zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durchgeführt und Ordnungswidrigkeiten geahndet.
Bei der Erledigung dieser Aufgaben werden personenbezogene Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/279 – Datenschutzgrundverordnung- und des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten- (kurz Geldwäschegesetz – GwG) erhoben und gespeichert.
Die Personen und Unternehmen, auf die sich diese Daten beziehen, werden als „betroffene Personen“ bezeichnet. „Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Wenn die Aufsichtsbehörde personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten erhebt, speichert, verwendet, übermittelt oder löscht.
Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erheben werden, bei wem sie erhoben werden und was mit diesen Daten gemacht wird. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich mit Fragen und Beschwerden wenden können.
1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
Bei Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an den/die Datenschutzbeauftragte/-n der zuständigen Aufsichtsbehörde:
Verantwortliche Stelle:
Verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Ziffer 7 der DS-GVO ist:
Aufsichtsbehörde für die Tätigkeiten der Güterhändler, Kunstvermittler, Kunstlagerhalter, Immobilienmakler, Versicherungsvermittler, Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder, Finanzunternehmen das
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de
verschlüsselte E-Mail: poststelle.krypto@mwae.brandenburg.de
Der/die behördliche Datenschutzbeauftragte des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie ist unter datenschutz@mwae.brandenburg.de erreichbar.
Aufsichtsbehörden für die Tätigkeiten der Notare
Landgericht Cottbus
Gerichtsstraße 3/4
03046 Cottbus
E-Mail: verwaltung@lgcb.brandenburg.de
Die behördliche Datenschutzbeauftragte des Landgerichts Cottbus ist unter Doreen.Brackmann@LGCB.Brandenburg.de erreichbar.
Landgericht Frankfurt (Oder)
Müllroser Chaussee 55
15236 Frankfurt (Oder)
E-Mail: verwaltung@lgff.brandenburg.de
Der behördliche Datenschutzbeauftragte des Landgerichts Frankfurt (Oder) ist unter Oliver.Scheel@LGFF.Brandenburg.de erreichbar.
Landgericht Neuruppin
Feldmannstraße 1
16816 Neuruppin
E-Mail: verwaltung@lgnp.brandenburg.de
Die behördliche Datenschutzbeauftragte des Landgerichts Neuruppin ist unter Anne.Hellmeier@LGNP.Brandenburg.de erreichbar.
Landgericht Potsdam
Jägerallee 10-12
14469 Potsdam
E-Mail: verwaltung@lgp.brandenburg.de
Der behördliche Datenschutzbeauftragte des Landgerichts Potsdam ist unter johannes.vonderOsten-Sacken@LGP.Brandenburg.de erreichbar.
Aufsichtsbehörde über Tätigkeiten der Rechtsbeistände, die nicht Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, und registrierte Personen nach § 10 des Rechtsdienstleistungsgesetzes, soweit sie Tätigkeiten nach § 2 Nr. 10 a bis d GwG erbringen, ausgenommen die Erbringung von Inkassoleistungen im Sinne des § 2 Abs. 2 S. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz.
Brandenburgisches Oberlandesgericht
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel
E-Mail: Verwaltung@olg.brandenburg.de
Der/die behördliche Datenschutzbeauftragte des Brandenburgischen Oberlandesgerichts ist unter datenschutzbeauftragter@olg.brandenburg.de erreichbar.
Aufsichtsbehörde über Tätigkeiten der Rentenberater
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Försterweg 2-6
14482 Potsdam
E-Mail: verwaltung@lsg.brandenburg.de
Die behördliche Datenschutzbeauftragte des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Frau Anja Gorgels ist unter der Telefonnummer 0331 9818-5 erreichbar.
2. Zu welchem Zweck werden personenbezogene Daten verarbeitet?
Die unter B.1. aufgeführten Aufsichtsbehörden verarbeiten personenbezogene Daten, um der ihnen nach § 51 Abs. 1 GwG übertragenen Aufgabe der Ausübung der geldwäscherechtlichen Aufsicht über die Verpflichteten nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 (Finanzunternehmen), 8 (Versicherungsvermittler), 10 (Notare), 11 (Rechtsbeistände und Rentenberater), 13 (Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder), 14 (Immobilienmakler) und 16 (Güterhändler, Kunstvermittler und Kunstlagerhalter) GwG nachzukommen.
Dies erfordert die Überprüfung, ob die einschlägigen Anforderungen des GwG erfüllt werden. Dies schließt die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ein, § 56 GwG.
3. Auf welcher Rechtsgrundlage werden die personenbezogenen Daten verarbeitet?
Personenbezogene Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO in Verbindung mit § 5 Brandenburgisches Datenschutzgesetz und dem Geldwäschegesetz, insbesondere den §§ 50, 51, 52, 58 GwG verarbeitet.
4. Welche personenbezogenen Daten werden erhoben?
Zu den personenbezogenen Daten, die erhoben und verarbeitet werden, können im Hinblick auf die meldende Person, soweit sie von dieser zur Verfügung gestellt wurden, als auch im Hinblick auf das Unternehmen, zu dem eine Meldung abgegeben wurde, gehören:
- Persönliche Identifikations- und Kontaktdaten,
- Adress- und Kontaktdaten des Unternehmens
- der Umsatz des Unternehmens,
- die angebotenen Produkte oder Leistungen,
- Informationen zur Geschäftspraxis,
zum Beispiel zu der Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach dem GwG, wie etwa der Prüfung der Identität von Vertragspartnern, Modi der Überwachung der Geschäftsbeziehungen und Transaktionen
- Angaben zum Meldeverhalten nach § 43 GwG
4. Wie werden diese Daten verarbeitet?
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich durch die Mitarbeiter der Aufsichtsbehörden. Nach der Erhebung der Daten werden diese in der Akte gespeichert und für weitere Maßnahmen, wie zum Bespiel die Erstellung von Prüfberichten bzw. Abschlussvermerken und den Erlass von Bescheiden verwendet.
5. Unter welchen Voraussetzungen darf eine Weitergabe an Dritte erfolgen?
Eine Weitergabe von Daten an Dritte kann unter den gesetzlichen Anforderungen des § 55 Abs. 1 GwG erfolgen. Dies setzt voraus, dass die Datenweitergabe der Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dient.
6. Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die Daten werden gemäß Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in der Landesverwaltung Brandenburg (Registraturrichtlinie - RegR) zehn Jahre lang gespeichert. Danach werden die Vorgänge ausgesondert bzw. gelöscht.
7. Welche Rechte stehen der/dem Betroffenen zu?
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Im Falle der Erteilung einer Einwilligung in die Datenverarbeitung haben Sie das Recht, diese jederzeit zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Beabsichtigen Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, sind Anträge an die/den Datenschutzbeauftragte/-n der zuständigen Aufsichtsbehörde (siehe B 1) zu richten. Dort wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO zudem das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die Anschrift der Datenschutzaufsichtsbehörde lautet:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Dagmar Hartge
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203- 356 – 0
Fax: 033203 – 356 – 49
E-Mail: poststelle@LDA.brandenburg.de