Munich RE

Das Hinweisgebersystem von Munich Re

Um die Meldung potenzieller Compliance-Verstöße zu erleichtern und wirksame Folgemaßnahmen zu gewährleisten, hat Munich Re dieses sichere und vertrauliche Hinweisgebersystem eingerichtet, das auch die Anforderungen der EU-Hinweisgeberrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) erfüllt.

Über unser Hinweisgebersystem kann jede/r (einschließlich unserer Mitarbeiter, Kunden/Auftraggeber, Dienstleister/Lieferanten und anderer Geschäftspartner sowie die Öffentlichkeit im Allgemeinen – sogenannte „Hinweisgeber“) potenzielle Compliance-Verstöße von überall auf der Welt, jederzeit und auf Wunsch anonym melden.

Warum Ihre Meldung zählt

Das Geschäft von Munich Re und sämtliche diesbezüglichen (Trans-)Aktionen basieren auf einem verantwortungsvollen Verhalten und einer nachhaltigen Wertschöpfung. Das Vertrauen unserer Kunden/Auftraggeber, Investoren und Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit im Allgemeinen ist uns sehr wichtig. Die Einhaltung sämtlicher anwendbaren gesetzlichen Vorgaben und internen Vorschriften durch unsere eigenen Mitarbeiter sowie durch unsere Geschäftspartner ist hierbei von zentraler Bedeutung und Teil unserer Geschäfts-DNA.

Um dieser Anforderung gerecht zu werden und unsere hohen Ethikstandards zu erfüllen, wollen wir über potenzielle Compliance-Verstöße informiert werden, in die unsere eigenen Mitarbeiter bzw. unsere Geschäftspartner involviert sind. Munich Re nimmt jedwede Anzeichen eines potenziellen Compliance-Verstoßes sehr ernst und entsprechende Verdachtsmomente werden sorgfältig untersucht.

So funktioniert unser Hinweisgebersystem

Bei der Nutzung unseres Systems können Sie als Hinweisgeber wählen, ob Sie Ihre Meldung an Group Compliance and Legal (GCL), die zentrale Ombudsperson von Munich Re und/oder – soweit gesetzlich verlangt – an die jeweilige(n) Compliance-Funktion(en) in bestimmten lokalen Gesellschaften richten wollen, die sodann für die weitere Bearbeitung Ihrer Meldung verantwortlich sind. Geheimhaltung und der Schutz der Hinweisgeber haben oberste Priorität und sind Leitprinzip unseres Hinweisgebersystems und alle Meldungen werden auf der Grundlage eines strikten „begründeten Informationsbedarfs („need to know“)“ behandelt.

Ihre Verantwortung

Eine andere Person eines Compliance-Verstoßes zu verdächtigen, kann für die Betroffenen schwerwiegende Konsequenzen haben. Daher ist das Hinweisgebersystem verantwortungsvoll zu nutzen. Wir fordern alle Hinweisgeber auf, nur solche Informationen weiterzugeben, von deren Wahrheitsgehalt sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind. Solange ein Hinweisgeber nachvollziehbare Gründe hat, anzunehmen, dass die gemeldeten Informationen zum Zeitpunkt der Meldung der Wahrheit entsprochen haben, muss er/sie keine Vergeltungsmaßnahmen als Konsequenz aus seiner/ihrer Meldung fürchten und jeder diesbezügliche Versuch würde für sich genommen als schwerwiegender Compliance-Verstoß gewertet. Im umgekehrten Fall gilt, dass auch die vorsätzliche Abgabe einer falschen Meldung einen ernsten Compliance-Verstoß darstellt und schwerwiegende strafrechtliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Bitte beachten Sie, dass es sich vorliegend um das zentrale Hinweisgebersystem der Munich Re Gruppe handelt. Wenn Sie stattdessen eine Meldung über das Hinweisgebersystem der ERGO Group abgeben wollen, finden Sie das System der ERGO Group hier. Meldungen können auch direkt an New Reinsurance Company Ltd hier und an MEAG MUNICH ERGO AssetManagement GmbH/ MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbH hier gerichtet werden.

Wer kann eine Meldung abgeben?
Was kann ich melden?
Wo kann ich meine Meldung abgeben?
An wen kann ich meine Meldung richten? 
Wie kann ich eine Meldung abgeben und wie richte ich einen Postkasten ein?
Was geschieht nach der Abgabe meiner Meldung? Erhalte ich eine Rückmeldung? 
Wie kann ich eine Antwort empfangen und gleichzeitig anonym bleiben?
Ist meine Meldung vertraulich/anonym? 
Muss ich Vergeltungsmaßnahmen aufgrund meiner Meldung fürchten?