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Das Hinweisgebersystem - Der vertrauliche Weg, um Rat zu suchen oder durch wertvolle Hinweise auf Missstände hinzuweisen. Dies gilt auch für Beschwerden im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
Die DAK-Gesundheit geht als öffentlich-rechtliche Körperschaft mit der Entscheidung, ein digitales Hinweisgebersystem einzuführen, einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Transparenz bei Missständen und Gesetzesverstößen. Ein Kernwert für eine gesunde und moderne Unternehmenskultur, in der Integrität und rechtskonformes Verhalten höchste Priorität genießen. Zudem bilden frühzeitige und wertvolle Hinweise die Möglichkeit, kurzfristig gegen Missstände vorzugehen und damit für das Unternehmen erhebliche Risiken zu minimieren sowie finanzielle Schäden oder Reputationsschäden vom Unternehmen abwenden zu können.
Bei einem anonymen Hinweisgebersystem geht es nicht darum, andere Menschen, Kollegen/Innen oder Vorgesetzte an den Pranger zu stellen. Es geht um die Möglichkeit, Missstände in einem geschützten Umfeld unter Wahrung der Anonymität vertraulich und sicher melden zu können. Diese Möglichkeit besteht mit dem Hinweisgebersystem auch für Kunden, Versicherte, Dienstleister, Leistungserbringer und Dritte.
Das Verdächtigen einer anderen Person kann für diese zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Das Hinweisgebersystem ist daher verantwortungsvoll zu nutzen. Ein Hinweisgeber wird angehalten, nur solche Informationen weiterzugeben, von deren Richtigkeit der Hinweisgeber nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt ist. Wissentlich falsch abgegebene Hinweise können mit straf- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen geahndet werden.
Abgegebenen Hinweisen wird von den Compliance-Beauftragten der DAK-Gesundheit nachgegangen, diese werden eingehend geprüft und bearbeitet. Bei Nutzung des geschützten Postfachs erhält der/die Hinweisgebende unter Anonymitätswahrung eine Rückmeldung und kann darüber während der Bearbeitung im Kontakt bleiben.
Um Bedenken gegen die Wahrung der Anonymität oder möglichen Repressalien entgegenzuwirken und dahingehende Vorbehalte auszuräumen, können Sie Ihren Hinweis im Hinweisgebersystem der DAK-Gesundheit vollkommen anonym abgeben. Durch die Bereitstellung dieser technisch speziell gesicherten Kommunikationsplattform bietet Ihnen die DAK-Gesundheit die Möglichkeit, Ihre Anonymität zu schützen und gleichzeitig an der Aufklärung von Missständen und gegebenenfalls kriminellem Verhalten mitzuwirken. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen sind gewährleistet.
Hinweisgebende, die nicht das anonyme Hinweisgebersystem nutzen wollen, können sich mit Hinweisen auch vertraulich über das Compliance-Postfach der DAK-Gesundheit (Compliance@dak.de) an die Compliance-Beauftragten wenden.
- Warum soll ich eine Meldung abgeben?
- Welche Meldungen können abgegeben werden?
- Wie läuft eine Meldung ab, wie richte ich einen Postkasten ein?
- Wie bekomme ich eine Rückmeldung und bleibe dennoch anonym?
- Was passiert, wenn ich mein Pseudonym/Benutzername oder das Kennwort für meinen Postkasten vergesse?