Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Interne Meldestelle des MSB

"Das MSB nimmt das Thema Korruption und den Missbrauch der beruflichen Stellung oder eines öffentlichen Amtes überaus ernst. Dazu setzen wir neben Prävention und Aufklärung auf die Unterstützung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Rechtswidrige Vorgänge schaden nicht nur dem Ansehen der Verwaltung, sondern auch dem ihrer Beschäftigten."

Sie haben Kenntnis von rechtswidrigen Vorgängen innerhalb des MSB? Dann zögern Sie nicht und teilen Sie der Internen Meldestelle mit, was Sie wissen, beobachtet haben oder befürchten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass nur solche Hinweise von der Meldestelle bearbeitet werden können, die einen direkten Bezug zu einer beruflichen Tätigkeit im MSB haben.

Ihre Meldung hilft uns, wenn Sie Anhaltspunkte oder konkrete Beweise dafür haben, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht im Interesse des Ministeriums oder des Landes handeln. Das können beispielsweise Handlungen sein, die Vorschriften widersprechen, zu persönlichen oder finanziellen Vorteilen führen oder einen Missbrauch der beruflichen Stellung bzw. Funktion bedeuten.

Die Interne Meldestelle nimmt Ihre Hinweise vertraulich – falls gewünscht auch anonym – entgegen und sorgt dafür, dass Ihnen keine Nachteile entstehen und Ihre Identität geschützt bleibt.

Für detaillierte Informationen zum Themenfeld „Hinweisgeberschutzgesetz“ besuchen Sie unseren Internetauftritt im Bildungsportal bzw. im Intranet des MSB.

Wie erhalte ich eine Auskunft, ohne direkt eine Meldung abzugeben?
Welche Personen sind meldeberechtigt?
Was passiert nach Eingang einer Meldung?
Was passiert mit meinen (personenbezogenen) Daten?
Welche Rechte hat eine von einem Hinweis betroffene Person?
Wie ist die Vorgehensweise bei Abgabe einer Meldung?
Wie wird die Anonymität bei Rückmeldungen gewährleistet?
Welche weiteren Kontaktwege gibt es?