Volkswagen Aktiengesellschaft  - KSU: 2.2 | Secret | Geheim

Bitte beachten Sie, dass wir bald auf ein neues Online-Meldesystem umstellen.Daher wird die Schaltfläche "Meldung abgeben" für neue Fälle auf der Plattform „BKMS“ ab dem 1. November 2024 nicht mehr zur Verfügung stehen. Sie können sich noch bis zum 31.12.2024 in Ihren Postkasten einloggen und mit uns über das BKMS kommunizieren.

Für die Abgabe neuer Hinweise nutzen Sie bitte die folgende Links:

Für Hinweise, die den Volkswagen Konzern betreffen:https://goto.speakup.report/volkswagen

Für Hinweise, die Porsche betreffen: https://goto.speakup.report/porsche

Selbstverständlich werden alle Fälle weiterhin gründlich bearbeitet, unabhängig von der verwendeten Plattform.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Website https://www.volkswagen-group.com/de/unser-hinweisgebersystem-16041.

Falls Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Ihr Zentrales Aufklärungs-Office

Schutz. Fairness. Vertrauen.

Sie wollen einen Verstoß bzw. einen Missstand melden. Auf den nächsten Seiten stellen wir Ihnen dafür einen nur Ihnen und uns zugänglichen technischen Raum zur Verfügung. Hierüber können Sie Ihre Information vertraulich an das Aufklärungs-Office der Volkswagen AG übermitteln. Dort wird Ihre Mitteilung von spezialisierten und erfahrenen Juristen bearbeitet.

Wir respektieren Ihre Entscheidung, wenn Sie uns Ihren Namen nicht mitteilen wollen. In diesem Fall können Sie einen speziell geschützten Postkasten einrichten, über den Sie mit uns kommunizieren können. Das ist deshalb wichtig, weil sich oftmals im Laufe der Bearbeitung Fragen ergeben, die wir nur mit Ihrer Hilfe klären können und die für das weitere Vorgehen entscheidend sein können.

Sie können uns alle Verstöße melden:

  • die von Beschäftigten des Volkswagen-Konzerns im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung begangen wurden;
  • die von Lieferanten in der Lieferkette des Volkswagen Konzerns und durch weitere Geschäftspartner begangen wurden, einschließlich Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltpflichten.

Die Volkswagen AG hat sich dem Schutz Hinweisgebender und Personen, die an der Untersuchung mitwirken, verpflichtet. Druck auf Hinweisgebende und Mitwirkende sowie ihre Diskriminierung tolerieren wir nicht. Für Betroffene, also Personen die eines Regelverstoßes bezichtigt werden, gilt die Unschuldsvermutung, solange sich der Verstoß nicht bestätigt.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Fragen rund um den Kundenservice Ihres Fahrzeugs hier nicht bearbeiten können. Bitte wenden Sie sich dafür an die Kundenbetreuung (customercare@volkswagen.de).