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Compliance geht uns alle an
Compliance, also die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien, hat für Südzucker höchste Priorität. Nur wenn Regeln eingehalten werden, können wir unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter und Geschäftspartner vor Zuwiderhandlungen und unangemessenem Verhalten schützen. Es ist uns deshalb ein wichtiges Anliegen, möglichem Fehlverhalten gezielt und möglichst frühzeitig entgegenzusteuern. Hierzu benötigen wir auch Ihre Mithilfe. Sollten Sie Informationen zu Compliance-relevanten Sachverhalten wie beispielsweise wettbewerbswidrigem Verhalten, Korruption oder Verstößen gegen unseren Verhaltenskodex haben, bitten wir Sie, uns hierüber zu informieren. Auch Menschenrechtsverstöße oder Verstöße gegen Umwelt- oder Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Verstöße i.S.d. deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes) sollten Sie uns melden. Hierfür haben wir die „Südzucker Compliance Line“ eingerichtet.
Die „Südzucker Compliance Line“ wird von einem externen Anbieter betrieben, der keinen Zugriff auf den Inhalt bzw. die Daten Ihrer Meldung oder Ihre persönlichen Daten erhält. Das System ist sowohl für Mitarbeiter der Südzucker Gruppe als auch für außenstehende Dritte, also z.B. Kunden oder Geschäftspartner, zugänglich. Mitarbeiter können sich darüber hinaus wie bisher an unseren Compliance Officer, einen Vorgesetzten oder an den örtlichen Betriebsrat wenden.
Die „Südzucker Compliance Line“ ermöglicht es, Vorfälle anonym zu berichten. Wir begrüßen es jedoch, wenn sich meldende Personen identifizieren, da sich viele Untersuchungen schneller und effektiver abwickeln lassen, wenn der Name des Hinweisgebers bekannt ist.
Unabhängig davon, ob Sie sich mit Informationen an die „Südzucker Compliance Line“ wenden oder direkt an den Compliance Officer, Ihren Vorgesetzten oder den Betriebsrat: Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt. Sie werden als Hinweisgeber geschützt.
Bitte nutzen Sie die „Südzucker Compliance Line“ verantwortungsbewusst. Sie darf nicht dazu missbraucht werden, andere zu diffamieren oder falsche Behauptungen in die Welt zu setzen. Geben Sie uns deshalb nur solche Informationen weiter, von deren Richtigkeit Sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind. Hinweisgeber, die in gutem Glauben einen Hinweis abgeben, werden in keiner Weise benachteiligt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Vorstand Südzucker AG
- Warum soll ich einen Hinweis abgeben?
- Zu welchen Arten von Vorfällen können Hinweise gegeben werden?
- Kann ich auch anonym informieren? Wie bekomme ich dennoch eine Rückmeldung?
- Wie kann ich einen Hinweis abgeben, wie richte ich einen Postkasten ein?
- Wie wird mein Hinweis bearbeitet und wie ist der zeitliche Ablauf des Verfahrens?