Finanzministerium des Landes Schleswig‐Holstein

Bekämpfung von Steuerkriminalität

Anonymes Hinweisgeberportal für Schleswig-Holstein

Steuerverfehlungen schaden dem Allgemeinwohl und beeinträchtigen die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates. Konkrete Hinweise zu möglichen Steuerverfehlungen können zur Bekämpfung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten beitragen.

Mit dem anonymen Hinweisgeberportal Schleswig-Holstein zur Bekämpfung von Steuerkriminalität können Hinweise zu möglichen Steuerverfehlungen anonym übermittelt werden. Neben den bereits gängigen Möglichkeiten, Anzeigen schriftlich, telefonisch oder persönlich zu erstatten, ermöglicht Ihnen dieses Portal, mit der Steuerfahndung des Finanzamtes für Zentrale Prüfungsdienste zu kommunizieren. Es sind im Gegensatz zu anderen Meldewegen somit auch Rückfragen durch die Ermittlungsbehörde (Steuerfahndung) unter Wahrung Ihrer Anonymität möglich. Dies fördert die Ermittlungen und steigert damit die Erfolgsaussichten Ihrer Anzeige erheblich. Um diese Kommunikation zu ermöglichen, bitten wir Sie, sich auf diesem Hinweisgeberportal einen Pseudonym-Postkasten einzurichten (Hinweise zum Meldeprozess, siehe links).

Wie läuft eine Meldung ab, wie richte ich einen Postkasten ein?
Wie bekomme ich eine Rückmeldung und bleibe dennoch anonym?
Welche Meldungen helfen der Steuerfahndung im Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste?