AUDI Aktiengesellschaft - KSU: 2.2 | Secret | Geheim

Bitte beachten Sie, dass wir bald auf ein neues Online-Meldesystem umstellen.Daher wird der Meldebutton für neue Fälle auf der Meldeplattform „BKMS“ ab dem 1. November 2024 nicht mehr zur Verfügung stehen. Sie können sich noch bis zum 31. Dezember 2024 in Ihren Postkasten einloggen und mit uns über das BKMS kommunizieren.

Für die Abgabe neuer Hinweise nutzen Sie bitte den folgenden Link: https://goto.speakup.report/audi

Selbstverständlich werden alle Fälle weiterhin gründlich bearbeitet, unabhängig von der verwendeten Plattform.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Website https://www.audi.com/de/company/compliance-riskmanagement/whistleblower-system.html

Falls Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Ihr Audi Aufklärungs-Office

Hinweisgebersystem: Schutz. Fairness. Vertrauen.

Sie wollen einen Verstoß bzw. einen Missstand melden. Auf den nächsten Seiten stellen wir Ihnen dafür einen nur Ihnen und uns zugänglichen technischen Raum zur Verfügung. Hierüber können Sie Ihre Information vertraulich an das Aufklärungs-Office der AUDI AG übermitteln. Dort wird Ihre Mitteilung von spezialisierten und erfahrenen Compliance Experten bearbeitet.

Wir respektieren Ihre Entscheidung, wenn Sie uns Ihren Namen nicht mitteilen wollen. In diesem Fall können Sie einen speziell geschützten Postkasten einrichten, über den Sie mit uns kommunizieren können. Das ist deshalb wichtig, weil sich oftmals im Laufe der Bearbeitung Fragen ergeben, die wir nur mit Ihrer Hilfe klären können und die für das weitere Vorgehen entscheidend sein können.

Sie können uns alle Verstöße melden:

  • die von Beschäftigten des Audi Konzerns im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung begangen wurden;
  • die von Lieferanten in der Lieferkette des Audi Konzerns und durch weitere Geschäftspartner begangen wurden, einschließlich Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltpflichten.

Die AUDI AG hat sich dem Schutz Hinweisgebender und Personen, die an der Untersuchung mitwirken, verpflichtet. Druck auf Hinweisgebende und Mitwirkende sowie ihre Diskriminierung tolerieren wir nicht. Für Betroffene, also Personen die eines Regelverstoßes bezichtigt werden, gilt die Unschuldsvermutung, solange sich der Verstoß nicht bestätigt.

Finden Sie weitere Informationen über die Verfahrensgrundsätze des Beschwerdemechanismus des Audi Konzerns hier: https://www.audi.com/content/dam/gbp2/downloads/Corporate-guidelines/Rulesofprocedure_Verfahrensordnung_final.pdf


Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Fragen und Anliegen rund um ihr neues oder gebrauchtes Fahrzeug sowie den Kundenservice der AUDI AG und unserer Händler und Werkstätten hier nicht bearbeiten können. Bitte wenden Sie sich dafür an die Kundenbetreuung (https://www.audi.com/de/contact.html).