Datenschutzerklärung
Im Folgenden werden Ihnen Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zur Verfügung gestellt. Bitte lesen Sie sich diese datenschutzrechtlichen Hinweise aufmerksam durch, bevor Sie eine Meldung abgeben.
Sie befinden sich auf dem anonymen Hinweisgeberportal Schleswig-Holsteins zur Bekämpfung von Steuerkriminalität, das bundesweit zur Verfügung steht. Dieses Hinweisgeberportal ist so gestaltet, dass Sie dabei vollständig anonym bleiben können. Sie können allerdings auch Ihren Namen angeben. Außerdem können Sie ein anonymes Postfach im Hinweisgebersystem einrichten, worüber die zuständige Behörde mit Ihnen in Kontakt treten könnte, ohne dass Ihre Identität offenbart wird.
Falls Sie das Hinweisgeberportal nicht anonym nutzen wollen, können Sie uns Ihren Vor- und Nachnamen mitteilen. Wir schützen Ihre personenbezogenen Daten.
Daten sind personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person (einem Menschen) zugeordnet werden können. Wenn Verwaltungsbehörden personenbezogene Daten verarbeiten, bedeutet das, dass sie diese Daten z.B. erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen. Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nur für den Zweck verarbeitet, für den sie erhoben wurden. Eine zweckändernde Verarbeitung erfolgt nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.
Das Hinweisgeberportal erfasst Ihren Hinweis und ggf. Ihre Daten, und speichert diese im Hinweisgebersystem. Das zuständige Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste in Schleswig-Holstein erhält Meldung, dass ein Hinweis eingereicht wurde. Das Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste kann den Hinweis im Hinweisgebersystem einsehen und den gemeldeten Verstoß überprüfen.
Für die Überprüfung des Verstoßes bei dem Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste gelten deren Datenschutzbestimmungen.
Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir in diesem Hinweisgeberportal verarbeiten und was wir mit diesen Daten machen, wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre Identität zu offenbaren. In Bezug auf das Hinweisgeberportal informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich deswegen wenden können.
Im Rahmen der Strafverfolgung und der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist das Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste für die Verhütung, die Ermittlung, die Aufdeckung, die Verfolgung und die Ahndung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zuständig. Werden im Zuge dieser Tätigkeiten personenbezogene Daten verarbeitet, findet nicht die EU-DSGVO, sondern finden die Vorschriften des Ersten und Dritten Teils des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Strafprozessordnung (StPO) Anwendung. Die sich daraus ergebenden Rechte entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen auf der Website des Finanzamtes für Zentrale Prüfungsdienste:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/FinanzaemterSH/FA_ZPD/Ueber_FA_ZPD/_documents/fi_datenchutz.html?nn=e06775c6-70f1-4c1c-b6ff-6c6093a203bc
Erfolgt eine Datenverarbeitung außerhalb der Verhütung, der Ermittlung, der Aufdeckung, der Verfolgung und der Ahndung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, so findet die EU-DSGVO Anwendung.
Inhaltsverzeichnis
1. Wer sind wir?
Wir sind das Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste. Wir sind für das anonyme Hinweisgeberportal Schleswig-Holsteins zur Bekämpfung von Steuerkriminalität die datenverantwortliche Stelle.
Wir verarbeiten Ihre Daten auf der Grundlage von § 25 des Gesetzes über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten und von Art. 6 Abs. 1 e) EU-DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 2 Abs. 3 Online-Zugangsgesetz. § 3 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holsteins (LDSG SH).
Auftragsverarbeiter:
Für den Betrieb des Hinweisgebersystems nutzen wir - das Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste - einen weiteren Dienstleister. Dies ist die Firma EQS Group GmbH. Sie ist für uns als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 EU-DSGVO tätig. Die EQS Group GmbH betreibt das Hinweisgebersystem in einer Datenbank in einem deutschen Hochsicherheitsrechenzentrum und speichert die Daten dort. Die EQS Group GmbH und andere Dritte haben keinen Zugang zu den Daten. Dies wird in dem zertifizierten Verfahren durch umfassende technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet.
Alle Daten sind verschlüsselt und mehrstufig passwortgeschützt gespeichert und unterliegen einem Berechtigungskonzept, so dass der Zugang auf einen sehr engen Empfängerkreis ausdrücklich autorisierter Personen bei der datenverantwortlichen Stelle (Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste) beschränkt ist.
2. Wer sind Ihre Ansprechpersonen?
Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten, die sich auf das Hinweisgeberportal beziehen, können Sie an die folgende Adresse richten:
Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste
Hopfenstraße 2a
24114 Kiel
poststelle@fa-zpd.landsh.de
Der/die behördliche Datenschutzbeauftragte des Finanzamtes für Zentrale Prüfungsdienste ist unter datenschutz@ait.landsh.de erreichbar.
3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Wir sind verantwortlich für die Verarbeitung der Daten im Hinweisgeberportal. Der Zweck des Hinweisgeberportals ist es, Hinweise auf Steuerverfehlungen entgegenzunehmen und uns über den Eingang eines Hinweises zu informieren.
4. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
Im Hinweisgeberportal werden keine nutzerbezogenen Daten verarbeitet, Hinweise können anonym eingereicht werden. Sie können Ihren Vor- und Nachnamen freiwillig nennen. Im Falle einer namentlichen Anmeldung ist in Ausnahmefällen die Weiterverarbeitung nutzerbezogener Daten zulässig (siehe dazu Punkt 6.).
5. Wie verarbeiten wir diese Daten?
In dem Hinweisgeberportal werden Ihre personenbezogenen Daten nur erhoben, wenn Sie dies möchten und diese angeben. Wenn Sie sich dazu entscheiden, ein anonymes Postfach einzurichten, dann verbleibt Ihr Hinweis für die Dauer von 42 Tagen in diesem.
Es verbleiben keine pseudonymisierten Metadaten, um den Hinweis technisch nachvollziehen zu können.
6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
Die Daten werden grundsätzlich nicht weitergeleitet. Die Daten verbleiben im Hinweisgebersystem. Das Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste bekommt eine Meldung, dass ein Hinweis für sie eingereicht wurde, der dann im Hinweisgebersystem bearbeitet werden kann.
Sollten gegen den Angezeigten aufgrund Ihres Hinweises zu Unrecht strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden und der Angezeigte begehrt Rechtsschutz, ist es dem Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste ausnahmsweise erlaubt, Ihre personenbezogenen Daten an die für den Rechtschutz des Angezeigten zuständige Strafverfolgungsbehörde weiterzugeben. Dies erfolgt nur im Falle einer namentlichen Anmeldung in diesem Portal. In dem o.g. Fall würde das Persönlichkeitsrecht des Angezeigten regelmäßig in einer Einzelfallabwägung die Persönlichkeits- und Verfahrensrechte des Anzeigenden sowie § 30 AO überwiegen. Eine Offenbarung wäre gemäß § 30 Abs. 4 Nr. 4 und Abs. 5 AO zulässig.
7. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Wenn Sie sich ein Postfach einrichten, verbleibt ihr Hinweis für 42 Tage dort. Danach kann er nur noch von dem Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste eingesehen werden.
Wenn Sie Ihren Hinweis nicht absenden, erlöschen Ihre Daten mit Verlassen des Hinweisgeberportals. Sie werden nicht gespeichert.
8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
Sie haben nach der EU-DSGVO verschiedene Rechte, die sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der EU-DSGVO ergeben. Bitte beachten Sie, dass manche Rechte aufgrund der Struktur der Datenverarbeitung im Hinweisgeberportal tatsächlich keinen Anwendungsfall haben.
Sie können Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten verlangen, die wir verarbeiten. Bitte beschreiben Sie in Ihrem Auskunftsantrag Ihr Anliegen möglichst genau, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass wir nur Angaben über die Vorgänge im Hinweisgeberportal machen können.
Wenn Ihre Angaben nicht (mehr) zutreffend sind, können Sie eine Berichtigung verlangen. Wenn Ihre Daten unvollständig sind, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
Wenn Sie Ihre Daten zwischengespeichert haben, können Sie Ihre Daten jederzeit selbst löschen. Klicken Sie hierzu auf „Antrag oder Basisinformationen Löschen“ in der Übersichtsseite. Sie können aber auch die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen.
Sie haben das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen. Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch nur zukünftige Verarbeitungen verhindert.
Wenn Sie glauben, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen:
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
– die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein –
Postfach 71 16, 24171 Kiel
Tel.: (0431) 988-1200
E-Fax: (0431) 988-1223
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten
Wir werden Ihnen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Wenn wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.
Wenn es Gründe gibt, wonach wir Ihr Anliegen nicht erfüllen können, teilen wir Ihnen dies mit. Sie erhalten in jedem Fall eine Nachricht von uns.