Hamburger Hafen und Logistik AG

Wer das Gespräch sucht und Bedenken äußert, verhält sich richtig.

Die Hamburger Hafen und Logistik AG und ihre Tochtergesellschaften (im Folgenden „HHLA“) sind sich der stetig steigenden Anforderungen an das rechtskonforme Verhalten in ihren Beziehungen zu Geschäftspartnern, Aktionärinnen und Aktionäre, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kapitalmärkten und weiteren Stakeholdern bewusst. Als verantwortungsvoll agierendes Unternehmen gehört ein von Rechtmäßigkeit und Integrität geleitetes Handeln zum Grundverständnis der HHLA. Vor diesem Hintergrund stellt die HHLA die Einhaltung der gesetzlichen Normen sowie der unternehmensinternen Richtlinien durch ein angemessenes Compliance-Management-System sicher. Unser guter Ruf beruht darauf, dass wir keine Zugeständnisse machen, wenn es um integres und rechtlich einwandfreies Verhalten geht.

„Wir nehmen Compliance bei der HHLA sehr ernst. Helfen Sie uns mit Ihrem Beitrag, Missstände aufzudecken und diesen konsequent entgegenzutreten!“

Missstände und Fehlverhalten offen anzusprechen kann mit Hemmungen verbunden sein. Oftmals ist es einfacher, sich aus Dingen herauszuhalten – aber der potenzielle Schaden kann dadurch noch größer werden. Daher ist es wichtig, dass Probleme beim Namen genannt werden. Das HHLA Hinweisgebersystem ist daher ein wichtiger Bestandteil und dient dazu, von potentiellen Gesetzesverstößen und Verstößen gegen interne Richtlinien im HHLA-Konzern sowie in den zugehörigen Lieferketten zu erfahren und diese abzustellen.

Hierfür bietet die HHLA die Möglichkeit an, über diesen Kommunikationskanal Anhaltspunkte für Compliance-Verstöße zu melden. Die Anwendung wird von dem unabhängigen Betreiber EQS Group GmbH technisch betreut und auf geschützten Servern in Deutschland betrieben. Die inhaltliche Bearbeitung erfolgt ausschließlich durch den zentralen Compliance-Bereich der HHLA und/oder durch die lokalen Compliance-Beauftragten in der jeweiligen Tochtergesellschaft.

Verstöße können von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und betroffenen Dritten sowie anderen Stakeholdern im Rahmen des Hinweisgebersystems gemeldet werden. Die HHLA trägt dafür Sorge, dass hinweisgebende Personen, die Vorgänge in gutem Glauben mitteilen, keine Nachteile hierdurch erleiden. Alle Mitteilungen werden vertraulich behandelt und können auch anonym erfolgen.

Warum soll ich eine Meldung abgeben?
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