MEAG MUNICH ERGO

Das Hinweisgebersystem von MEAG

Die MEAG MUNICH ERGO AssetManagement GmbH ist Asset Manager von Munich Re und ERGO. Die MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbH ist Anbieterin von Investmentlösungen für private und institutionelle Kunden. Beide werden als „MEAG“ bezeichnet. Sie können das Hinweisgebersystem von MEAG nutzen, um Meldungen abzugeben, die sowohl die eine als auch die andere Gesellschaft betreffen.

Um die Meldung potenzieller Compliance-Verstöße zu erleichtern und wirksame Folgemaßnahmen zu gewährleisten, haben Munich Re und MEAG dieses sichere und vertrauliche Hinweisgebersystem eingerichtet, das auch die Anforderungen der EU-Hinweisgeberrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) erfüllt.

Über unser Hinweisgebersystem kann jeder (einschließlich unserer Mitarbeiter, Kunden/Auftraggeber, Dienstleister/Lieferanten und anderer Geschäftspartner sowie der allgemeinen Öffentlichkeit – sogenannte „Hinweisgeber“) potenzielle Compliance-Verstöße von überall auf der Welt, jederzeit und auf Wunsch anonym melden.

Warum Ihre Meldung zählt

Das Geschäft von Munich Re und MEAG und sämtliche diesbezüglichen (Trans-)Aktionen basieren auf einem verantwortungsvollen Verhalten und einer nachhaltigen Wertschöpfung. Das Vertrauen unserer Kunden/Auftraggeber, Investoren und Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit im Allgemeinen ist uns sehr wichtig. Die Einhaltung sämtlicher anwendbaren gesetzlichen Vorgaben und internen Vorschriften durch unsere eigenen Mitarbeiter sowie durch unsere Geschäftspartner ist hierbei von zentraler Bedeutung und Teil unserer Geschäfts-DNA.

Um dieser Anforderung gerecht zu werden und unsere hohen Ethikstandards zu erfüllen, müssen wir über potenzielle Compliance-Verstöße informiert sein, in die unsere eigenen Mitarbeiter bzw. unsere Geschäftspartner involviert sind. Munich Re und MEAG nehmen jedwede Anzeichen eines potenziellen Compliance-Verstoßes sehr ernst und entsprechende Verdachtsmomente werden sorgfältig untersucht.

So funktioniert es

Bei Nutzung unseres Hinweisgebersystems können Hinweisgeber wählen, ob sie Ihre Meldung an Legal, Regulatory & Compliance (LRC) von MEAG, an Group Compliance and Legal (GCL) von Munich Re und/oder an die zentrale Ombudsperson von Munich Re richten möchten. Die Geheimhaltung und der Schutz der Hinweisgeber haben oberste Priorität und sind Leitprinzip unseres Hinweisgebersystems und alle Meldungen werden auf der Grundlage eines strikten „begründeten Informationsbedarfs“ behandelt.

Sie sind beim MEAG-Kanal für Hinweisgeber. Wenn Sie Ihre Meldung lieber über den konzernweiten Hinweisgeberkanal von Munich Re abgeben möchten, gelangen Sie über diesen Link zum entsprechenden System.

Ihre Verantwortung

Eine andere Person eines Compliance-Verstoßes zu verdächtigen, kann für die Betroffenen schwerwiegende Konsequenzen haben. Daher ist das Hinweisgebersystem verantwortungsvoll zu nutzen. Wir fordern alle Hinweisgeber auf, nur solche Informationen weiterzugeben, von deren Wahrheitsgehalt sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind. Solange ein Hinweisgeber nachvollziehbare Gründe hat, anzunehmen, dass die gemeldeten Informationen zum Zeitpunkt der Meldung der Wahrheit entsprochen haben, muss er keine Vergeltungsmaßnahmen als Konsequenz aus seiner Meldung fürchten und jeder diesbezügliche Versuch würde für sich genommen als schwerwiegender Compliance-Verstoß gewertet. Im umgekehrten Fall gilt, dass auch die vorsätzliche Abgabe einer falschen Meldung einen ernsten Compliance-Verstoß darstellt und schwerwiegende strafrechtliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Wer kann eine Meldung abgeben?
Was kann ich melden?
Wo kann ich meine Meldung abgeben?
An wen kann ich meine Meldung richten?
Wie kann ich eine Meldung abgeben und wie richte ich einen Postkasten ein?
Was geschieht nach der Abgabe meiner Meldung? Erhalte ich eine Rückmeldung?
Wie kann ich eine Antwort empfangen und gleichzeitig anonym bleiben?
Ist meine Meldung vertraulich/ anonym?
Muss ich Vergeltungsmaßnahmen aufgrund meiner Meldung fürchten?