Datenschutzerklärung
und
allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung für den Online-Dienst:
Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht mitteilen (Whistleblower-System)
Sie befinden sich hier in einem Online-Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg, der bundesweit zur Verfügung steht. Sie können in diesem Dienst Hinweise über Verstöße gegen die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz abgeben. Der Online-Dienst ist so gestaltet, dass Sie dabei vollständig anonym bleiben können. Sie können allerdings auch Ihren Namen angeben. Außerdem können Sie ein anonymes Postfach im Hinweisgebersystem einrichten, worüber die zuständige Behörde mit Ihnen in Kontakt treten könnte, ohne dass Ihre Identität offenbart wird.
Wenn Sie einen Hinweis über unseren Online-Dienst abgeben, können Sie bundesweit alle (zuständigen) Aufsichtsbehörden erreichen, die sich unserem Online-Dienst angeschlossen haben.
Falls Sie den Dienst nicht anonym nutzen wollen, können Sie uns Ihren Vor- und Nachnamen mitteilen. Wir schützen Ihre personenbezogenen Daten.
Daten sind personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person (einem Menschen) zugeordnet werden können. Wenn Verwaltungsbehörden personenbezogene Daten verarbeiten, bedeutet das, dass sie diese Daten z.B. erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen. Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nur für den Zweck verarbeitet, für den sie erhoben wurden. Eine zweckändernde Verarbeitung erfolgt nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.
Der Online-Dienst erfasst Ihren Hinweis und ggf. Ihre Daten, und speichert diese im Hinweisgebersystem. Der Online-Dienst ermittelt die zuständige Aufsichtsbehörde und sendet dieser eine Meldung, dass ein Hinweis eingereicht wurde. Die zuständige Aufsichtsbehörde kann den Hinweis im Hinweisgebersystem einsehen und den gemeldeten Verstoß überprüfen. Der Online-Dienst ist beendet, sobald die Daten an das Hinweisgebersystem übergeben wurden.
Für die Überprüfung des Verstoßes bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gelten deren Datenschutzbestimmungen.
Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir in diesem Online-Dienst verarbeiten und was wir mit diesen Daten machen, wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre Identität zu offenbaren. In Bezug auf den Online-Dienst informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich deswegen wenden können.
Inhaltsverzeichnis
- Wer sind wir?
- Wer sind Ihre Ansprechpersonen?
- Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
- Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
- Wie verarbeiten wir diese Daten?
- Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
- Wie lange speichern wir Ihre Daten?
- Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
1. Wer sind wir?
Wir sind die Behörde für Wirtschaft und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg. Wir betreiben den Online-Dienst als Auftragsverarbeiter.
Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass die Aufsichtsbehörden nach § 50 Geldwäschegesetz ein System zur Annahme von Hinweisen zu etwaigen Verstößen einrichten. Das System ist so gestaltet, dass es die (anonymen) Hinweise entgegennimmt und mit der Übermittlung des Hinweises an das System die zuständige Aufsichtsbehörde ermittelt. Die Aufsichtsbehörde erhält dann eine Mitteilung, dass ein Hinweis eingegangen ist und kann diesen im Hinweisgebersystem aufrufen.
Die folgenden Aufsichtsbehörden haben die Behörde für Wirtschaft und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) beauftragt, das Hinweisgebersystem zu betreiben.
Auftragsverarbeiter und Aufsichtsbehörde für die Tätigkeiten der Güterhändler, Kunstvermittler, Kunstlagerhalter, Immobilienmakler, Versicherungsvermittler, Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder, Finanzunternehmen
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Hinweisgebersystem - persönlich
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
E-Mail: poststelle@bwi.hamburg.de
datenschutz@bwi.hamburg.de
Aufsichtsbehörde für die Tätigkeiten der Lohnsteuerhilfevereine
Finanzamt Hamburg-Nord
Borsteler Chaussee 45
22453 Hamburg
E-Mail: FAHamburgNord@finanzamt.hamburg.de
datenschutz@finanzamt.hamburg.de
Aufsichtsbehörde für die Tätigkeiten der Buchmacher
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
E-Mail: info@bukea.hamburg.de
datenschutz@bsw.hamburg.de
Aufsichtsbehörde für die Tätigkeiten der Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen
Behörde für Inneres und Sport
Johanniswall 4
20095 Hamburg
E-Mail: poststelle@bis.hamburg.de
datenschutz@bis.hamburg.de
Aufsichtsbehörde für die Tätigkeiten der Notare
Präsident des Landgerichts Hamburg
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
E-Mail: poststelle@lg.justiz.hamburg.de
Wir verarbeiten Ihre Daten auf der Grundlage von § 25 des Gesetzes über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien und von Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO in Verbindung mit §§ 1, 2 Abs. 3 Online-Zugangsgesetz, § 4 Hamburgisches Datenschutzgesetz sowie §53 Abs. 1 Geldwäschegesetz.
Unterauftragsverarbeiter:
Für den Betrieb des Hinweisgebersystems nutzen wir - die Behörde für Wirtschaft und Innovation - einen weiteren Dienstleister, die Dataport AöR, Altenholz. Diese ist für uns als Unterauftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DS-GVO tätig und lässt das Hinweisgebersystem in einer Datenbank in einem deutschen Hochsicherheitsrechenzentrum betreiben und die Daten dort speichern. Die Dataport AöR und andere Dritte haben keinen Zugang zu den Daten. Dies wird in dem zertifizierten Verfahren durch umfassende technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet.
Alle Daten sind verschlüsselt und mehrstufig passwortgeschützt gespeichert und unterliegen einem Berechtigungskonzept, so dass der Zugang auf einen sehr engen Empfängerkreis ausdrücklich autorisierter Personen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschränkt ist.
2. Wer sind Ihre Ansprechpersonen?
Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten, die sich auf den Online-Dienst beziehen, können Sie an die folgende Adresse richten:
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Hinweisgebersystem - persönlich
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
Tel. 040 115 (HamburgService)
E-Mail: poststelle@bwi.hamburg.de
Der/die behördliche Datenschutzbeauftragte der Behörde für Wirtschaft und Innovation ist unter datenschutz@bwi.hamburg.de erreichbar.
3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Wir sind verantwortlich für die Verarbeitung der Daten im Online-Dienst. Der Zweck des Online-Dienstes ist es, Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz entgegenzunehmen, die zuständige Aufsichtsbehörde zu ermitteln und diese über den Eingang eines Hinweises zu informieren.
4. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
Im Onlinedienst werden keine nutzerbezogenen Daten verarbeitet, Hinweise können anonym eingereicht werden. Sie können Ihren Vor- und Nachnamen freiwillig nennen.
5. Wie verarbeiten wir diese Daten?
In dem Online-Dienst werden Ihre personenbezogenen Daten nur erhoben, wenn Sie dies möchten und diese angeben. Wenn Sie sich dazu entscheiden, ein anonymes Postfach einzurichten, dann verbleibt Ihr Hinweis für die Dauer von 100 Tagen in diesem.
Es verbleiben keine pseudonymisierten Metadaten, um den Hinweis technisch nachvollziehen zu können.
6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
Die Daten werden nicht weitergeleitet. Die Daten verbleiben im Hinweisgebersystem. Die zuständige Aufsichtsbehörde bekommt eine Meldung, dass ein Hinweis für sie eingereicht wurde, der dann im Hinweisgebersystem bearbeitet werden kann.
7. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Wenn Sie sich ein Postfach einrichten, verbleibt ihr Hinweis für 100 Tage dort. Danach kann er nur noch von der zuständigen Aufsichtsbehörde eingesehen werden.
Wenn Sie Ihren Hinweis nicht absenden, erlöschen Ihre Daten mit Verlassen des Online-Dienstes. Sie werden nicht gespeichert.
8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung, die wir hier erklären. Bitte beachten Sie, dass manche Rechte aufgrund der Struktur der Datenverarbeitung im Online-Dienst tatsächlich keinen Anwendungsfall haben.
Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten verlangen, die wir verarbeiten. Bitte beschreiben Sie in Ihrem Auskunftsantrag Ihr Anliegen möglichst genau, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass wir nur Angaben über die Vorgänge im Online-Dienst machen können.
Recht auf Berichtigung
Wenn Ihre Angaben nicht (mehr) zutreffend sind, können Sie eine Berichtigung verlangen. Wenn Ihre Daten unvollständig sind, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
Recht auf Löschung
Wenn Sie Ihre Daten zwischengespeichert haben, können Sie Ihre Daten jederzeit selbst löschen. Klicken Sie hierzu auf „Antrag oder Basisinformationen Löschen“ in der Übersichtsseite. Sie können aber auch die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen.
Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen. Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch nur zukünftige Verarbeitungen verhindert.
Recht auf Beschwerde
Wenn Sie glauben, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen:
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ludwig-Erhard-Straße 22, 20459 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 54 - 40 40
E-Fax: (040) 4 279 – 11811
E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de
Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten
Wir werden Ihnen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Wenn wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.
Wenn es Gründe gibt, wonach wir Ihr Anliegen nicht erfüllen können, teilen wir Ihnen dies mit. Sie erhalten in jedem Fall eine Nachricht von uns.