Informationen zur Internet-Seite in Leichter Sprache
Herzlich Willkommen.
Geld-Wäsche ist verboten.
Geld-Wäsche ist eine Straf-Tat.
Geld-Wäsche bedeutet:
Menschen machen Geld aus Straf-Taten benutzbar.
Deutschland will etwas gegen Geld-Wäsche tun.
Deshalb gibt es das Geld-Wäsche-Gesetz.
Und deshalb gibt es die Geld-Wäsche-Aufsicht.
Die Geld-Wäsche-Aufsicht will wissen:
Befolgen Geschäfts-Leute die Pflichten aus dem Geld-Wäsche-Gesetz?
In diesem Text erklären wir Ihnen:
- Wie funktioniert Geld-Wäsche?
- Was macht Deutschland gegen Geld-Wäsche?
- Wie können Sie der Geld-Wäsche-Aufsicht helfen?
Wie funktioniert Geld-Wäsche?
Manche Menschen verdienen Geld mit Straf-Taten.
Ein Beispiel ist:
Drogen verkaufen ist eine Straf-Tat.
Eine Person verkauft Drogen.
Dann verdient die Person Geld mit einer Straf-Tat.
Das Geld kommt von einer Straf-Tat.
Deshalb sagt man auch:
Das Geld ist schmutzig.
Die Menschen können das schmutzige Geld nicht gleich auf ein Bank-Konto einzahlen.
Die Bank prüft nämlich:
- Woher kommt das Geld?
- Wie haben die Menschen das Geld verdient?
Deshalb wollen die Menschen vortäuschen:
Das Geld kommt aus erlaubten Geschäften.
Zu Geld aus erlaubten Geschäften sagt man auch:
Das Geld ist sauber.
Geld aus Straf-Taten ist also schmutziges Geld.
Geld aus erlaubten Geschäften ist sauberes Geld.
Durch Geld-Wäsche wird aus schmutzigem Geld sauberes Geld.
Wie genau wird aus schmutzigem Geld sauberes Geld?
Oft benutzen die Menschen erlaubte Geschäfte von Geschäfts-Leuten.
Geschäfts-Leute sind zum Beispiel:
- Notare
- Händler
- Vermittler von Gebäuden
- Vermittler von Kunst-Werken
- Anbieter von Glücks-Spiel
Die Menschen können mit dem schmutzigen Geld zum Beispiel:
- Häuser von anderen Menschen kaufen
- Schmuck von anderen Menschen kaufen
- Kunst-Werke von anderen Menschen kaufen
Dann können die Menschen die gekauften Dinge wieder verkaufen.
Die Menschen machen also aus schmutzigem Geld sauberes Geld.
Man sagt auch:
Die Menschen haben das Geld gewaschen.
Was macht Deutschland gegen Geld-Wäsche?
Geld-Wäsche schadet der Wirtschaft von Deutschland.
Und Geld-Wäsche unterstützt weitere Straf-Taten.
Deshalb gibt es das Geld-Wäsche-Gesetz.
Im Geld-Wäsche-Gesetz stehen Pflichten für Geschäfts-Leute.
Beispiele für Pflichten sind:
- Jemand will etwas Teures bei Geschäfts-Leuten kaufen?
Dann müssen sich die Geschäfts-Leute den Ausweis zeigen lassen. - Geschäfts-Leute haben den Verdacht:
Jemand will bei mir Geld waschen.
Dann müssen die Geschäfts-Leute den Verdacht melden.
Die Geld-Wäsche-Aufsicht prüft dann:
Stimmt der Verdacht?
Macht jemand Geld-Wäsche?
Und die Geld-Wäsche-Aufsicht prüft:
Befolgen die Geschäfts-Leute die Pflichten vom Geld-Wäsche-Gesetz?
Wie können Sie der Geld-Wäsche-Aufsicht helfen?
Sie haben Informationen für die Geld-Wäsche-Aufsicht?
Sie haben den Verdacht:
Geschäfts-Leute befolgen die Pflichten vom Geld-Wäsche-Gesetz nicht?
Dann schreiben Sie den zuständigen Behörden von der Geld-Wäsche-Aufsicht diese Informationen.
Benutzen Sie dafür die Melde-Seite.
Die Internet-Adresse von der Melde-Seite ist:
www.bkms-system.com/geldwaeschepraevention-bremen
So kommen Sie auf die Melde-Seite
Die Internet-Adresse von der Melde-Seite ist:
www.bkms-system.com/geldwaeschepraevention-bremen
Kopieren Sie bitte die Internet-Adresse.
Öffnen Sie ein neues Fenster in Ihrem Internet-Programm.
Fügen Sie die Internet-Adresse oben in die weiße Zeile ein.
Dann klicken Sie auf Enter.
Sie möchten auf der Melde-Seite Ihren Namen nicht nennen?
Vielleicht haben Sie dafür berufliche Gründe.
Vielleicht haben Sie Angst um Ihre Sicherheit.
Dann können Sie die Informationen ohne Ihre Daten auf der Melde-Seite verschicken.
Oder Sie können sich bei einem geschützten Post-Kasten anmelden.
Dann bleiben Ihre Daten auch geheim.
Und Sie können mit der zuständigen Behörde von der Geld-Wäsche-Aufsicht weiter Informationen austauschen.
Das System von der Melde-Seite ist besonders sicher.
Nur die zuständige Behörde kann sich die verschickten Informationen anschauen.
Zuständige Behörde bedeutet:
Die Geld-Wäsche-Aufsicht besteht aus vielen Behörden.
Geld-Wäsche kann mit ganz unterschiedlichen Geschäften und Berufen passieren.
Deshalb kümmern sich unterschiedliche Behörden um die unterschiedlichen Arten von Geld-Wäsche.
Ein Beispiel:
Für Meldungen von Geld-Wäsche bei Glücks-Spiel ist die zuständige Behörde:
Senator für Inneres und Sport
Deshalb kann sich nur diese Behörde Meldungen von Geld-Wäsche bei Glücks-Spiel anschauen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
So benutzen Sie die Internet-Seite
Wir erklären Ihnen hier:
Wie können Sie die Internet-Seite benutzen?
Die Internet-Seite ist von den zuständigen Behörden der Freien Hanse-Stadt Bremen und der Stadt Bremerhaven:
- Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
- Der Magistrat der Stadt Bremerhaven
- Das Finanzamt Bremen
- Der Senator für Inneres und Sport
- Der Präsident des Landgerichts Bremen
Sie haben den Verdacht:
Geschäfts-Leute aus Bremen oder aus Bremerhaven befolgen die Pflichten aus dem Geld-Wäsche-Gesetz nicht?
Dann melden Sie die Informationen über die Geschäfts-Leute bitte.
Dafür nutzen Sie bitte die Melde-Seite.
Sie brauchen dafür nicht Ihre Daten zu nennen.
Die Internet-Adresse von der Melde-Seite ist:
www.bkms-system.com/geldwaeschepraevention-bremen
So kommen Sie auf die Melde-Seite
Die Internet-Adresse von der Melde-Seite ist:
www.bkms-system.com/geldwaeschepraevention-bremen
Kopieren Sie bitte die Internet-Adresse.
Öffnen Sie ein neues Fenster in Ihrem Internet-Programm.
Fügen Sie die Internet-Adresse oben in die weiße Zeile ein.
Dann klicken Sie auf Enter.
Auf der Melde-Seite können Sie einen geschützten Post-Kasten anmelden.
Ihre Daten bleiben dabei geheim.
So können Sie geschützt mit der zuständigen Behörde Informationen
austauschen.
Oben auf der Internet-Seite finden Sie einen Bereich für die Meldung von Geld-Wäsche:

Darunter finden Sie häufige Fragen.
Sie wollen die Antwort zu einer Frage wissen?
Dann klicken Sie auf die Frage.
Die Antworten sind nicht in Leichter Sprache.

Sie wollen Geld-Wäsche melden?
Oder Sie wollen einen Verdacht auf Geld-Wäsche melden?
Dann klicken Sie auf das Feld Meldung abgeben.
Dann kommen Sie auf eine andere Internet-Seite.
Auf der Internet-Seite gibt es einen Hinweis für den Schutz von Ihren
Daten.
Dann müssen Sie eine Sicherheits-Abfrage machen.
Hier im Bild sehen Sie eine Sicherheits-Abfrage.

Mit der Sicherheits-Abfrage prüfen wir:
Kommt die Meldung von einer echten Person?
Rechts sehen Sie dann einen grauen Kasten.
Im Kasten ist die Zeichen-Folge.
Die Zeichen sind Buchstaben.
Oder die Zeichen sind Zahlen.
Für die Sicherheits-Abfrage müssen Sie die Zeichen-Folge richtig
eintippen.
Sie können sich die Zeichen-Folge von der Internet-Seite vorlesen
lassen.
Manchmal kann man die Zeichen-Folge schlecht lesen.
Dann können Sie sich eine neue Zeichen-Folge anzeigen lassen.
Sie haben die Zeichen-Folge richtig eingetippt?
Dann klicken Sie auf das Feld Weiter.
Sie kommen dann wieder auf eine neue Internet-Seite.
Dort sollen Sie auswählen:
Was für ein Geschäft oder Beruf hat die Geld-Wäsche gemacht?
Dann klicken Sie wieder auf das Feld Weiter.
Sie kommen dann wieder auf eine neue Internet-Seite.
Dort finden Sie ein Formular.
Im Formular können Sie verschiedene Informationen eingeben.
Beispiele für Informationen sind:
- Was ist passiert?
- Wo ist etwas passiert?
Manchmal müssen Sie auch auswählen:
- Ich habe Informationen zu Geschäfts-Leuten in Bremen.
- Ich habe Informationen zu Geschäfts-Leuten in Bremerhaven.
Und Sie sehen:
Das ist die zuständige Behörde für meine Meldung.
Das bedeutet auch:
Diese Behörde von der Geld-Wäsche-Aufsicht bekommt meine Informationen.
Sie möchten Informationen von den vorherigen Internet-Seiten nochmal
verändern?
Dann klicken Sie auf das Feld Zurück.
Sie möchten die Meldung abschicken?
Dann können Sie auf das Feld Abschicken klicken.
Danach können Sie auch einen geschützten Post-Kasten
anmelden.
So können Sie weiter mit der zuständigen Behörde Informationen austauschen.
Sie bekommen für den Post-Kasten ein Pseudonym.
Das Pseudonym ist der Anmelde-Name von Ihnen.
Und Sie bekommen für den Post-Kasten ein Kennwort.
Das Kennwort ist das Passwort von Ihnen.
Sie wollen sich bei Ihrem Post-Kasten anmelden?
Dann klicken Sie auf das Feld Login.
Login bedeutet anmelden.
Sie kommen dann wieder auf eine neue Internet-Seite.
Hier müssen Sie wieder eine Sicherheits-Abfrage machen.
Sie haben die Zeichen-Folge richtig eingetippt?
Dann klicken Sie auf das Feld Weiter.
Sie kommen dann wieder auf eine neue Internet-Seite.
Hier können Sie ihr Pseudonym eintippen.
Und Sie können hier Ihr Kennwort eintippen.
Dann klicken Sie auf das Feld Weiter.
Die zuständige Behörde prüft Ihre Meldung von der Geld-Wäsche.
Ihre Meldung ist tatsächlich Geld-Wäsche?
Dann können die Straf-Täter eine Strafe bekommen.
Unten auf der Internetseite finden Sie weitere Informationen:
Informationen zum Impressum:
Auf der Seite steht:
- Wer hat die Internet-Seite gemacht?
- Wer kümmert sich um die Internet-Seite?
- Welche zuständigen Behörden gibt es?
Informationen zum Datenschutz-Hinweis:
Sie besuchen unsere Internet-Seite?
Dann bekommen wir automatisch einige Daten von Ihnen.
Auf der Seite steht:
Das machen wir mit Ihren Daten.
Informationen zur Barriere-Freiheit:
Auf der Seite steht:
So barrierefrei ist unsere Internet-Seite schon.
Informationen in Leichter Sprache:
Auf der Seite stehen Informationen zu unserer Internet-Seite in Leichter
Sprache.
Das Übersetzungs-Büro Schlüssel Leichte Sprache hat diesen Text übersetzt.
Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit
in Leichter Sprache
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
- blinde Menschen.
- gehörlose Menschen.
- Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
- wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
- wenn eine App nicht barrierefrei ist?
Regeln im Gesetz
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Was sind öffentliche Stellen?
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland
oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
- Ämter und Behörden
- einige Firmen für Wohnungsbau
- Schulen und einige KiTas
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
- einige Museen, Bibliotheken und Theater
- einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
- auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
- in allen Apps von öffentlichen Stellen
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
- Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen. - Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung. - Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
- In der Erklärung muss auch das Datum sein,
von wann die Erklärung ist.
Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.
Barrieren melden
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
- mit einer E-Mail
- mit einem Anruf
- mit einem Kontakt-Formular
Hier können Sie sich über Barrieren auf
dieser Webseite beschweren:
E-Mail: Barrierefreiheit@wae.bremen.de
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
- Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit. - Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
aber die Infos sind nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen. - Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
- nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
- nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.