Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

Helfen Sie uns bei der Bekämpfung von Geldwäsche - auch anonym

Geldwäsche ist die Einschleusung von illegal erwirtschaftetem Geld bzw. von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.

Beispiele:

  • Überweisung von Geldern über eine "Steueroase";
  • Hinweise auf Nähe des Geschäftspartners zu kriminellen oder terroristischen Vereinigungen;
  • Zweifel an der Identität des Kunden oder Verdacht, dass der Kunde als Strohmann für einen anderen auftritt.

Die Bekämpfung von Geldwäsche im Internet-Glücksspielbereich trägt nicht nur zur Integrität des Glücksspielmarktes bei, sondern schützt auch die Veranstalter von Glücksspiel und ihre Kunden vor rechtlichen Konsequenzen.

Um illegale Handlungen frühzeitig aufzudecken und Schäden zu vermeiden oder zu verringern, benötigen wir Ihre Unterstützung. Wir nehmen Ihre Hinweise bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz (§ 53 GwG) entgegen in den Bereichen unerlaubtes öffentliches Glücksspiel im Internet sowie erlaubtes Glücksspiel im Internet für die Glücksspielarten

  • Online-Poker
  • Virtuelle Automatenspiele
  • Pferdewetten
  • Sportwetten

Zögern Sie nicht, Ihre Hinweise über das Hinweisgebersystem(BKMS® System) an uns zu richten. Als Hinweisgeber können Sie dabei auf Wunsch vollständig anonym bleiben. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren FAQ und in unseren Datenschutzhinweisen.

Für Verdachtsfälle von Geldwäsche im Glücksspiel außerhalb des Internets (terrestrische/stationäre Angebote, z. B. Spielhallen, Gaststätten, Cafés, Wettvermittlungsstellen u. ä.) wenden Sie sich bitte an die zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes.

* Gender-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir an einigen Stellen auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d). Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.

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